11. BOCHUMER SYMPOSIUM ZUM KRANKENHAUSRECHT
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
Seminarprogramm
09.30 Uhr: Begrüßung der Teilnehmer
Moderation: Prof. Dr. jur. Stefan Huster
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum
09.45 Uhr: Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Krankenhausvergütungsstreitigkeiten aus dem Jahr 2024
Referentin: Prof. Dr. Ursula Waßer
Stellvertretende Vorsitzende des 1. Senats am Bundessozialgericht
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr: Das KHVVG - Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft
Referentin: Johanna Sell
Leiterin der Unterabteilung 21 „Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen“ Bundesministerium für Gesundheit
12.00 Uhr: Mittagspause
12.45 Uhr: Die Krankenhausreform - das KHVVG und der Transformationsfonds
Referent: Dr. Martin Krasney
Leiter des Stabsbereichs „Justiziariat“ des GKV-Spitzenverbands (bis 31.08.24)
Dierks + Company Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (01.09.24 bis 28.02.25)
Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes (ab 01.03.25)
13.45 Uhr: Die Umsetzung des KHVVG in der PraxisKomplexität,Fallsteuerung,Bürokratie
Referentin: Prof. Dr. Erika Raab
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau GmbH
14.45 Uhr: Kaffeepause
15.00 Uhr: „Neue" Krankenhäuser,„neue" Akteure und „neue" Finanzierung - ein auch kritischer Blick auf das KHVVG
Referentin: Prof. Dr. Dagmar Felix
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, Universität Hamburg
Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
16.00 Uhr: Abschlussdiskussion
16.15 Uhr: Verabschiedung der Teilnehmer / Beginn der Stadionführung
Teilnahmegebühr
Je Präsenz-Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 490,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.
Je Online-Teilnehmer wird eine Gebühr in Höhe von € 400,00 zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.
Nach Anmeldung wird eine Rechnung als Anmeldebestätigung erteilt.
Teilnahmebedingungen
Die schriftliche Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bis 7 Tage vor Verananstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stephanie Unger als Ansprechpartnerin gerne telefonisch zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum