Medizinrecht bei Bregenhorn-Wendland & Partner in Bochum und Magdeburg
Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland ist vielschichtig und verzweigt reglementiert. Im Rahmen der Rechtsanwendung rund um das Gesundheitswesen stößt man aufgrund der Komplexität immer wieder auf juristische Probleme. Diese Materie hat durch zahlreiche Reformen und veränderte Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Dabei beschränkt sich das Medizinrecht nicht nur auf die rechtliche Beziehung zwischen Ärzten und Patienten und die damit verbundene zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Vielmehr erstreckt sich das Medizinrecht auch auf das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie das Berufsrecht der Heilberufe. Daneben umfasst dieses Rechtsgebiet auch das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht, das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht. Da diese Bereiche einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweisen, spricht man auch vom Medizinrecht im weiteren Sinne oder vom Gesundheitsrecht.
Die Schwerpunkte unserer Anwälte und der Kanzlei mit Standorten in Bochum und Magdeburg liegen im Krankenhausrecht und im Recht der Heilberufe, mit bundesweitem Mandantenstamm von Akut- und Rehakliniken, von der spezialisierten Fachklinik bis zur Universitätsklinik, von der einzelnen Heilmittelerbringerpraxis bis zur großen ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft.