Aktuelle Anforderungen an die Fallzusammenführung

„Vertretbar, wenn nicht sogar naheliegend“

Der Potentialbegriff gemäß § 137c Abs. 3 SGB V

Abrechnung der Behandlungskosten von Unionsbürgern

Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Richtigkeitsprüfung – keine Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung durch das BSG

Vertragsärztliche Verordnung (Einweisung) ist keine Voraussetzung für die Abrechnung einer erforderlichen stationären/teilstationären Behandlung

Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen