KOOPERATION ZWISCHEN KRANKENHÄUSERN UND NIEDERGELASSENEN ÄRZTEN
BUCHUNGSCODE – BWP07
ZIELGRUPPE
- Geschäftsführer
- Verwaltungsdirektoren
- Mitarbeiter der Stabsstelle
(Recht / Kooperationen / Unternehmensstrategie)
SCHULUNGSINHALT
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.2014 (Az. III ZR 85/14) sehen sich die meisten Krankenhausträger gezwungen, die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten zu überprüfen, insbesondere wenn diese im Krankenhaus abrechenbar wahlärztliche Leistungen mit der Folge der Privatliquidation erbringen sollen. Da der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 3 KHEntgG entschieden hat, dass derartige Leistungen grundsätzlich nur abrechenbar sind, wenn sie durch angestellte und beamtete Ärzte des Krankenhauses erbracht werden, ist der selbstständigen freiberuflichen Beschäftigung von niedergelassenen Ärzten bzw. Honorarärzten im Krankenhaus eine deutliche Grenze gesetzt worden. Davon abgesehen war auch in der Vergangenheit stets das Risiko einer Beurteilung dieser Vertragsverhältnisse als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit der Folge der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. Die Veranstaltung dient dazu, die durch die aktuelle Rechtsprechung erforderlichen Schritte darzustellen und bleibende Risiken bei der Beschäftigung von niedergelassenen Ärzten zu bestimmen.
KURZÜBERBLICK
- Die Folgen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.10.2014 (Az. III ZR 85/14)
- Mögliche Vertragsgestaltungen
- Kooperatives Chefarztmodell, Teilzeitanstellungsvertrag usw.
- Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte
- Auswirkungen auf die Gestaltung der Wahlleistungsvereinbarung usw.