KOOPERATIONEN ZWISCHEN KRANKENHÄUSERN, ÄRZTEN, HEIL- UND HILFSMITTELERBRINGERN UND APOTHEKEN
BUCHUNGSCODE – BWP06
ZIELGRUPPE
- zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung persönlich ermächtigte Krankenhausärzte / Ärzte der Institutsambulanz
- mit der Thematik befasstes Verwaltungspersonal
SCHULUNGSINHALT
In einem immer wettbewerblicher ausgerichteten Krankenhausmarkt ist es wichtig, dass Krankenhäuser ihr Leistungsspektrum optimieren. Bloßes Mengenwachstum reicht dagegen nicht. So gilt es wirtschaftliche und medizinische Vorteile im Rahmen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern zu suchen. Im hochregulierten Gesundheitsmarkt birgt die Zusammenarbeit jedoch auch erhebliche rechtliche Risiken. Wie ist damit umzugehen, wenn durch Einsatz von Dritten neue und zusätzliche DRG angefordert und Mindestmengenregelungen umgangen werden? Wieweit darf die Zuweiserbindung gehen? Die Grenze zwischen Geschäftstüchtigkeit und unerlaubtem Wettbewerb ist hier fließend. Anhand aktueller Rechtsprechung soll die derzeitige Rechtslage dargestellt werden.
KURZÜBERBLICK
- Aktuelles zum Honorararzt: Abrechenbarkeit, Sozialversicherungsstatus
- Neue Rechtsprechung zum Belegarzt
- Kooperationen mit Vertragsärzten: Ambulantes Operieren am Krankenhaus, Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, Arztpraxis im Ärztehaus usw.
- Zuweisung gegen Entgelt – erlaubte Kooperation oder unlauterer Wettbewerb
- Hilfsmittelerbringer und Krankenhaus: Stand nach der Novelle des § 128 SGB V
- Krankenhaus und Apotheke – Grenzen der Kooperation
- Heilmittelerbringer: Synergieeffekte mit dem Krankenhaus nutzbar?