• Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bei Bregenhorn-Wendland & Partner in Bochum und Magdeburg

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen und -regeln, die sich mit in Abhängigkeit geleisteter Tätigkeit befassen. Dementsprechend ist es beispielsweise auf den selbstständigen Kaufmann, Unternehmer wie auch den freiberuflich tätigen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt nicht anwendbar. Grundsätzlich regelt es das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und gewährleistet letzterem aufgrund seiner strukturellen Unterlegenheit einen besonderen Schutz. Als Rechtsanwaltskanzlei in Bochum und Magdeburg beraten unsere Anwälte branchenunabhängig mittelständische Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Dabei ist es stets das Ziel unserer Anwälte, Ihre Interessen möglichst ohne langjährige gerichtliche Auseinandersetzung durchzusetzen.

Welche Bereiche unterscheidet man im Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht gliedert sich in zwei Hauptgebiete:

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektivarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht beinhaltet Regeln für die Begründung, die Durchführung sowie die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Darunter fallen z. B. Themen wie Kündigung, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Da prinzipiell ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht, wirkt das Individualarbeitsrecht darüber hinaus auf einen fairen Interessenausgleich hin und stellt staatliche Mindestregeln auf, die nicht unterschritten werden dürfen. Das Kollektivarbeitsrecht hat im Wesentlichen die Aufgabe, den Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung die Mitgestaltung an der Unternehmens- und Wirtschaftsverfassung zu ermöglichen. Des Weiteren treten sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer als Kollektiv auf und können als solches ihre Forderungen bestimmen und umsetzen.

Aufgrund der komplexen Fragestellungen, die sich hieraus im Konfliktfall ergeben können, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In einer immer vielschichtigeren Rechtslandschaft finden die Fachanwälte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bochum und Magdeburg stets eine effektive und kostengünstige Lösung für Ihre Probleme.

Was wird durch das Arbeitsrecht geregelt?

Grundsätzlich regelt das Arbeitsrecht Folgendes:

  • Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften
  • Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten

Darunter fällt in erster Linie der Arbeitsvertrag, welcher das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besiegelt und die rechtliche Grundlage der Tätigkeit bestimmt. Spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit müssen die Vertragsbedingungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis schriftlich offenliegen. Weiterhin regelt das Arbeitsrecht Vorschriften zum Urlaub, zur Arbeitszeit sowie zur Kündigung.

Typische Konfliktfälle im Arbeitsrecht

Sollten Sie beispielsweise mit der Höhe einer im Aufhebungsvertrag angebotenen Abfindung nicht zufrieden sein oder möchten Sie gegen eine Kündigung klagen, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. In unserer Kanzlei arbeiten Fachanwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben und eine kompetente Abwicklung Ihres Falles gewährleisten. Daher können Sie sich auf eine ausführliche Beratung und juristische Vertretung durch unsere Anwälte in den folgenden Teilgebieten des Arbeitsrechts verlassen:

  • Abfindungszahlungen
  • Abmahnungen
  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Altersteilzeit
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsübergänge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Chefarztvertragsrecht
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Sozialpläne
  • Tarifvertragsrecht

Darüber hinaus finden Sie in unserer Kanzlei in Bochum und Magdeburg nicht nur Anwälte mit theoretischem Fachwissen, sondern echte Praktiker, die mit den Anforderungen Ihres Arbeitsalltags bestens vertraut sind. Unsere Fachanwälte freuen sich darauf, Ihr Mandat im Bereich Arbeitsrecht anzunehmen und Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.

FAQ zum Arbeitsrecht

Grundsätzlich kommt ein Arbeitsvertrag auch formfrei zu Stande. Theoretisch genügt also eine mündliche Vereinbarung als Vertragsgrundlage. Aus juristischer Sicht ist es dennoch empfehlenswert, den Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten und damit ein Beweisdokument bei etwaigen Streitigkeiten zu besitzen. Die Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist aber nach dem Nachweisgesetz vorgeschrieben. Nimmt der Arbeitnehmer jedoch nach einer mündlichen Vereinbarung die Arbeit auf, so kommt auch auf diese Weise ein Arbeitsvertrag zu Stande.

Die Probezeit wird oft zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbart und dient zur Erprobung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Dabei existieren zwei Möglichkeiten, wie sie vertraglich festgehalten wird:

  1. Die Probezeit wird dem Arbeitsverhältnis vorgeschaltet. Nach erfolgreichem Bestehen gilt der geschlossene Arbeitsvertrag unbefristet fort.
  2. Ein Probearbeitsvertrag ist ein eigenständiger Arbeitsvertrag, der unabhängig von der Weiterbeschäftigung geschlossen wird und mit dem Ablauf der Probezeit endet.

Mit einer Abmahnung drückt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer seine Missbilligung über die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten aus. Die Abmahnung muss eindeutig als solche kommuniziert werden und das konkrete Fehlverhalten genauestens dokumentieren. Bloße Belehrungen oder Ermahnungen sind davon deutlich abzugrenzen. Wird das abgemahnte Fehlverhalten nochmals an den Tag gelegt, drohen unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie die Kündigung.

Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Bei einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers muss der gesetzliche Kündigungsschutz eingehalten werden. Dazu zählen auch die vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Die gesetzlich geregelten Fristen orientieren sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dem Betrieb und sind wie folgt festgelegt:

Bei …

  • … einer Beschäftigung von 2 Jahren: ein Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 5 Jahren: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 8 Jahren: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 10 Jahren: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 12 Jahren: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 15 Jahren: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • … einer Beschäftigung von 20 Jahren: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Ein Tarifvertrag oder ein einzelner Arbeitsvertrag können allerdings längere Fristen vorsehen.

Unter einer Kündigung versteht man die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kann die Kündigung aussprechen und dem bestehenden Arbeitsvertrag damit ein Ende setzen. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn sie nach § 623 BGB schriftlich erfolgt und der anderen Partei nachweislich zugegangen ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung ist grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Zuvor ist zu prüfen, ob abweichende einzelvertragliche oder tarifvertragliche Kündigungsfristen existieren.

Bei Arbeitsverhältnissen, die unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, kann vom Arbeitgeber nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Im Gegensatz dazu endet das Arbeitsverhältnis bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel sofort und fristlos. Diese Form der Kündigung ist rechtlich nur dann zugelassen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung besteht, zum Beispiel, wenn sich der Arbeitnehmer ein gravierendes Fehlverhalten geleistet hat, wie etwa eine grobe Beleidigung oder eine Handgreiflichkeit gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.

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