Rechtsupdate am 29.04., 06.05., 13.05. und 20.05.2025
Rechtsprobleme der ärztlichen, pflegerischen und verwaltungsseitigen Dokumentation
Themenschwerpunkt dieses Rechtsupdates ist aufgrund ständiger Befassung unserer Kanzlei als Prozessbevollmächtigte in gerichtlichen Auseinander-setzungen die ärztliche, pflegerische und verwaltungsseitige Dokumentation mit Blick auf unterschiedliche Rechtsbereiche eines Krankenhauses, bei denen vermehrt Problemstellungen außergerichtlich und gerichtlich zu klären sind.
Die einzelnen Rechtsbereiche gliedern sich – wie sodann auch die Vorträge dazu – wie folgt auf:
Grundsätze der ärztlichen, pflegerischen und verwaltungsseitigen Dokumentation
Dienstag, 29.04.2025, 14.00-15.30 Uhr
Die Dokumentation ärztlicher und pflegerischer Leistungen ist weit mehr als eine formale Pflicht – sie ist das Fundament einer sicheren und transparenten Patientenversorgung. Sie sorgt dafür, dass alle an der Behandlung beteiligten Personen stets auf dem aktuellen Stand sind, verbessert die Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und sichert nicht zuletzt die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit im Krankenhaus. Eine schlechte Dokumentation wird sich auch immer negativ auf den Erlös für die geleistete Arbeit auswirken.
Von der Aufklärung nach §§ 630a f. BGB bis hin zu Nachweisen von Komplexleistungen und einem ordnungsgemäßen Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V wird im Streitfall von den Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst und im schlimmsten Fall auch von den Ermittlungsbehörden alles auf Herz und Nieren geprüft.
Doch wie gelingt eine gute Dokumentation, die sowohl vollständig als auch praxisnah ist? Welche Anforderungen gibt es, welche Fehlerquellen lauern, und wie lässt sich eine effiziente, rechtssichere Dokumentationspraxis etablieren?
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Eric Gröger
Ärztliche, pflegerische und verwaltungsseitige Dokumentation in Bezug auf unversicherte Patienten
Dienstag, 06.05.2025, 14.00-15.30 Uhr
Mit Einführung der Auffangpflichtversicherung im Jahr 2007 und der obligatorischen Anschlussversicherung im Jahr 2013 wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle dem System der GKV unterfallenden Einwohner Deutschlands ohne aktuellen Versicherungsschutz bei ihrer zuletzt zuständigen Krankenversicherung versichert bleiben. Nach wie vor werden die Vorgaben in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 188 Abs. 4 SGB V von zahlreichen Krankenkassen allerdings nicht umgesetzt. Ansprüche der Krankenhäuser aufgrund von Behandlungskosten werden von den Kassen konsequent mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt, u. a. damit, dass ein Versicherungsverhältnis nicht bestünde und / oder die vom Krankenhaus erfolgte Dokumentation nicht ausreichend sei, um einen Vergütungsanspruch letztgültig begründen und durchsetzen zu können.
Auch bei der Aufnahme von nichtversicherten Patienten, die außerhalb der GKV anzusiedeln sind, herrscht teilweise große Rechtsunsicherheit, insbesondere mit Blick auf eine valide und belastbare Dokumentation der im Streitfall rechtserheblichen Umstände. Gegenüber welchem Kostenträger kann abgerechnet werden und welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten sowie zu dokumentieren?
Unter Auswertung der Rechtsprechung und anhand von konkreten Fallbeispielen stellen wir Ihnen die Rechtslage dar und zeigen praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten auf, um Ihre berechtigten Ansprüche dokumentationsgesichert durchsetzen zu können.
Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Ulrike Hildebrand
Ärztliche, pflegerische und verwaltungsseitige Dokumentation in Bezug auf das Arzthaftungsrecht
Dienstag, 13.05.2025, 14.00-15.30 Uhr
Am 26.02.2013 trat nach jahrelanger Diskussion das Patientenrechtegesetz in Kraft. Dieses Gesetz verankerte das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht als eigenen Vertragstypus im BGB und kodifiziert die wesentlichen Rechte und Pflichten der Behandler, Patientinnen und Patienten.
Innerhalb von nunmehr zwölf Jahren hat die Rechtsprechung die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt und differenzierte Ausführungen insbesondere zu den Dokumentations-pflichten sowie der Einwilligung und der Aufklärung der Patienten ausgeurteilt. Grundlage vieler Arzthaftungsrechtsstreitigkeiten ist die Frage der korrekten Dokumentation bzw. ihres Fehlens sowie die Aufklärung des Patienten. Gerade die aktuelle Klarstellung des Bundesgerichtshofes vom 05.11.2024 (VI ZR 188/23) gibt Anlass zu entsprechenden umfangreichen Diskussionen, was zwingend dokumentiert sein muss und was mündlich im Wege der Aufklärung stattfinden darf oder verpflichtend ist. Es verbleiben die wichtigen Fragen, was muss ich niederschreiben, was muss ich mündlich erklären und was muss ich allgemein für die Behandlungsnachweise niedergelegt haben. Welche Kriterien muss ich als Behandler anlegen, damit ich alle Voraussetzungen der Aufklärung nach § 630e BGB und der Dokumentationsverpflichtung nach § 630f BGB erfülle. Unter Darstellung der aktuellen Rechtsprechung werden Lösungsansätze für eine rechtssichere Handhabung aufgezeigt.
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Kim Roger Feiertag
Ärztliche, pflegerische und verwaltungsseitige Dokumentation in Bezug auf das Arbeitsrecht
Dienstag, 20.05.2025, 14.00-15.30 Uhr
„Was nicht dokumentiert ist, ist nicht geschehen“. Die Dokumentationsverpflichtungen von Ärzten und Pflegepersonal im Rahmen des § 630a-f BGB können Folgen entfalten, die das Arbeitsrecht betreffen. Aber auch im Rahmen der Prüfung von Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen und Qualitätsanforderungen im Rahmen des § 275a SGB V ergeben sich vermehrte Fragestellungen, die aus arbeitsrechtlicher Sicht zu betrachten sind.
Die Dokumentationsverpflichtungen können dabei zum einen unter dem Blickwinkel einer arbeitsrechtlichen Nebenpflicht des Arztes bzw. des Pflegepersonals gegenüber dem Klinikum betrachtet werden. Zum anderen führen auch die Anforderungen im Rahmen der Strukturprüfungen – insbesondere die ständige ärztliche Anwesenheit sowie die Verfügbarkeit der Ärzte innerhalb von maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses oder sogar am Patientenbett – zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Welche Dokumentationspflichten aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer (Ärzte und Pflegepersonal) und Arbeitgeber und welche arbeitsrechtlichen Folgen können Dokumentationsmängel haben? Welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind bei Prüfungen nach § 275a SGB V zu berücksichtigen?
Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dominik Kohl
Wir vermitteln Ihnen mit der Seminarreihe den aktuellen Stand des Themenkomplexes der Dokumentation in seinen unterschiedlichen Ausprägungen der einzelnen Rechtsbereiche und werden anhand konkreter Praxisbeispiele die jeweiligen Ansprüche nach Grund und Höhe darstellen, damit Sie für die tägliche Bearbeitung auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung sind.
Sie können die Seminare einzeln oder auch vollständig buchen. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anmeldeformular.
Zielgruppe
Interessenten am Krankenhausrecht
aus den Bereichen Betriebsleitung, Medizincontrolling, Patientenmanagement, DRG-Beauftragte, Finanzen und Recht eines Krankenhauses
Teilnahmegebühr
Je Teilnehmer und Termin wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Mandanten mit Rechtsberatervertrag zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer je Termin. Bei Buchung aller vier Veranstaltungen ermäßigt sich die Gebühr je Termin auf 80,00 € zzgl. Umsatzsteuer, für Mandanten mit Rechtsberatervertrag auf 60,00 € zzgl. Umsatzsteuer je Termin. In der Gebühr enthalten sind die Kosten für umfangreiche Tagungsunterlagen in Form der vollständigen Vortragsfolien.
Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung erteilt. Die Anmeldung ist erst mit Erteilung der Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Annullierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr erhoben. Bei späteren Absagen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Veranstaltungsbeginn in diesem Sinne ist bei der vorliegenden Seminarreihe für alle Veranstaltungstage der 29.04.2025.
Der digitale Einwahllink wird Ihnen in der Woche vor der jeweiligen Veranstaltung übermittelt. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Stephanie Unger gerne unter den o.g. Kommunikationswegen zur Verfügung.
KANZLEI BOCHUM
Steinring 45a
44789 Bochum