Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Das heißt: Sobald ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird dieser Mitglied einer Krankenversicherung. Dabei ist für Kinder und Ehepartner eine kostenfreie Mitversicherung im Rahmen einer Familienversicherung möglich. Grundsätzlich regelt das SGB V, welche Leistungen eine Krankenkasse gegenüber den gesetzlich Versicherten erbringen muss. Darunter fallen die Folgenden:
- Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
- Zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen
- Versorgung mit Arzneimittel, Heil- & Hilfsmitteln (Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl, etc.)
- Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kommt es bei der Übernahme bzw. Erstattung der oben genannten Leistungen zu Streitfällen, werden diese vor dem Sozialgericht ausgetragen. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, kann der Versicherte diese Entscheidung über Widerspruch und Klage anfechten. In einer solchen Situation sollten Sie unbedingt juristische Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. In unserer Kanzlei in Bochum und Magdeburg stehen Ihnen Fachanwälte zur Seite, die sich auf dem Gebiet des Sozialrechts auskennen und Ihre rechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht kompetent vertreten.