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Sozialrecht bei Bregenhorn-Wendland & Partner in Bochum und Magdeburg

Studenten, Rentner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber – im Grunde kommt jeder Mensch früher oder später mit dem Sozialrecht in Berührung. Denn es umfasst die sozialen Belange eines Jeden, der in das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland eingebunden ist. In diesem Sinne regelt es zunächst die Ansprüche des Versicherten gegen den Sozialversicherungsträger. Zweige der Sozialversicherung sind die

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Unsere Anwälte in Bochum und Magdeburg beraten und vertreten Sie umfassend zu allen Zweigen des Sozialrechts.

Das Krankenversicherungsrecht als Teil des Sozialrechts

Die Krankenversicherung ist die Versicherung, mit der die Menschen am häufigsten konfrontiert werden. Hierbei gelten die Grundzüge des Versicherungsprinzips: Wenn der Bürger zuvor in die Versicherung eingezahlt hat, wird diesem in der Regel eine entsprechende Leistung gewährt. Die Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt.

Auf dieser Grundlage klären die Sozialgerichte insbesondere Rechtskonflikte zwischen Versicherten und den Krankenkassen, wobei sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte inbegriffen sind. Dagegen gehören Streitigkeiten gegen private Krankenversicherungen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte. Sollten Sie in einen sozialrechtlichen Konflikt geraten sein, ist das frühzeitige Hinzuziehen eines Rechtsanwalts zu empfehlen. In unserer Kanzlei in Bochum und Magdeburg werden Sie von erfahrenen Fachanwälten für Sozialrecht ausführlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.

Was umfasst die gesetzliche Krankenversicherung?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung. Das heißt: Sobald ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird dieser Mitglied einer Krankenversicherung. Dabei ist für Kinder und Ehepartner eine kostenfreie Mitversicherung im Rahmen einer Familienversicherung möglich. Grundsätzlich regelt das SGB V, welche Leistungen eine Krankenkasse gegenüber den gesetzlich Versicherten erbringen muss. Darunter fallen die Folgenden:

  • Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie
  • Zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen
  • Versorgung mit Arzneimittel, Heil- & Hilfsmitteln (Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl, etc.)
  • Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • Krankenhausbehandlung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Kommt es bei der Übernahme bzw. Erstattung der oben genannten Leistungen zu Streitfällen, werden diese vor dem Sozialgericht ausgetragen. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, kann der Versicherte diese Entscheidung über Widerspruch und Klage anfechten. In einer solchen Situation sollten Sie unbedingt juristische Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. In unserer Kanzlei in Bochum und Magdeburg stehen Ihnen Fachanwälte zur Seite, die sich auf dem Gebiet des Sozialrechts auskennen und Ihre rechtlichen Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht kompetent vertreten.

Wir beraten Sie zu folgenden Teilgebieten des Sozialrechts:

  • Betreuungsrecht
  • Elternunterhalt
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Krankenversicherungsrecht
  • Patientenverfügungen
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Rehabilitation
  • Scheinselbstständigkeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Unfallversicherungsrecht
  • Versicherungspflicht

Dabei verfolgen unsere Fachanwälte stets einen gleichbleibenden Beratungsansatz: Unser Ziel ist es, unseren Mandanten einen unkomplizierten und schnellen Service unter Benennung persönlicher Ansprechpartner zu bieten. Die Zusammenstellung eines optimalen Teams aus Anwälten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind für uns Voraussetzungen des juristischen Erfolgs.

SIE HABEN FRAGEN?

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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