Portraitbild von Herrn Rechtsanwalt Thomas Wernitz

Rechtsanwalt Thomas Wernitz

CURRICULUM VITAE

Geboren in Herten


Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum / 1. Staatsexamen


Referendariat im OLG-Bezirk Hamm / 2. Staatsexamen


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht


Einjährige Fortbildung im Bereich „Gesundheitsmanagement“ beim mibeg Institut in Köln


Referent für Rechts- und Vertragsangelegenheiten bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.


Mitglied des Fachanwaltsausschusses Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt

SONSTIGES

Referent zahlreicher Vorträge zu den Themen „Abrechnung von Krankenhausleistungen und MDK-Prüfverfahren“, „Ärztliche und pflegerische Dokumentation“, „Jura-Medizin-Controlling“

AKTUELLE BEITRÄGE

Vertragsärztliche Verordnung (Einweisung) ist keine Voraussetzung für die Abrechnung einer erforderlichen stationären/teilstationären Behandlung

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