Rechtsanwalt Thomas Wernitz
CURRICULUM VITAE
Geboren in Herten
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Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum / 1. Staatsexamen
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Referendariat im OLG-Bezirk Hamm / 2. Staatsexamen
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
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Einjährige Fortbildung im Bereich „Gesundheitsmanagement“ beim mibeg Institut in Köln
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Referent für Rechts- und Vertragsangelegenheiten bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V.
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Mitglied des Fachanwaltsausschusses Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
SONSTIGES
Referent zahlreicher Vorträge zu den Themen „Abrechnung von Krankenhausleistungen und MDK-Prüfverfahren“, „Ärztliche und pflegerische Dokumentation“, „Jura-Medizin-Controlling“
AKTUELLE BEITRÄGE
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Fallzusammenführung – „Alle Klarheiten beseitigt“
Der Wille des Gesetzgebers … – Fallzusammenführungen ab 2019 –
Vertragsärztliche Verordnung (Einweisung) ist keine Voraussetzung für die Abrechnung einer erforderlichen stationären/teilstationären Behandlung