Portraitfoto von Frau Rechtsanwältin Melanie Tewes

Rechtsanwältin Melanie Tewes

CURRICULUM VITAE

Geboren in Lünen


Studium der Rechtswissenschaft in Osnabrück und Münster / 1. Staatsexamen


Referendariat im OLG-Bezirk Hamm / 2. Staatsexamen


Geschäftsbereich Plausibilitätsprüfung und Widersprüche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe


Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB


Medizinrechtskanzlei Kliem


BFS Health Finance GmbH/ Justiziarin


Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht

VERÖFFENTLICHUNGEN

Vergütung der Besuchsbereitschaftspauschalen für Krankenhausambulanzen, KU Gesundheitsmagazin 5/2013, S. 28-30


Ambulant oder nachstationär? zusammen mit Herrn Dr. Dominik Wietfeld, KU Gesundheitsmagazin 7/2014, S. 21-23


Nicht gleich nachgeben, f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus 4/2015, S. 270-271


Die Besonderheiten des Falles dokumentieren. Die Abrechnung von Laborleistungen in der Notfallambulanz, KU Gesundheitsmagazin 1/2016, S. 28-29


Alles plausibel? Plausibilitätsprüfung in der Notfallambulanz, KU Gesundheitsmagazin 4/2016, S. 42-43


Zuschläge, Pauschalen und Co. Neue Notfallvergütung im EBM ab April 2017, KU Gesundheitsmagazin 4/2017, S. 67


Institutsambulanzen – Aktuelle Rechtsprechung zu Institutsermächtigungen, KU Gesundheitsmagazin 11/2017, S. 76


Keine Abweichung vom EBM, KU Gesundheitsmagazin 12/2017, S. 72


Das neue Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V – Zehn Probleme, KU Gesundheitsmagazin 4/2018, S. 71-73


Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen, KU Gesundheitsmagazin 10/2018, S. 73


Entlassmanagement in der Rehabilitation – Was zu beachten ist, KU Gesundheitsmagazin 09/2019, S. 38-40


Wahlleistungsvereinbarung nur noch in Textform?, KU Gesundheitsmagazin 09/2020, S. 60


Teilzeitanstellung kein Hindernis für die Abrechnung von Wahlleistungen, ZMGR 01/2022, S. 35-37


Ambulant im Schockraum, KU Gesundheitsmagazin 02/2022, S. 47

AKTUELLE BEITRÄGE

Wahlleistungen: Vertretung im Notfall

Ambulante Behandlung im Schockraum

Wahlleistungsvereinbarungen nun in Textform?

Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen

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