Rechtsanwältin Melanie Tewes
CURRICULUM VITAE
Geboren in Lünen
—
Studium der Rechtswissenschaft in Osnabrück und Münster / 1. Staatsexamen
—
Referendariat im OLG-Bezirk Hamm / 2. Staatsexamen
—
Geschäftsbereich Plausibilitätsprüfung und Widersprüche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
—
Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB
—
Medizinrechtskanzlei Kliem
—
BFS Health Finance GmbH/ Justiziarin
—
Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht
VERÖFFENTLICHUNGEN
Vergütung der Besuchsbereitschaftspauschalen für Krankenhausambulanzen, KU Gesundheitsmagazin 5/2013, S. 28-30
—
Ambulant oder nachstationär? zusammen mit Herrn Dr. Dominik Wietfeld, KU Gesundheitsmagazin 7/2014, S. 21-23
—
Nicht gleich nachgeben, f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus 4/2015, S. 270-271
—
Die Besonderheiten des Falles dokumentieren. Die Abrechnung von Laborleistungen in der Notfallambulanz, KU Gesundheitsmagazin 1/2016, S. 28-29
—
Alles plausibel? Plausibilitätsprüfung in der Notfallambulanz, KU Gesundheitsmagazin 4/2016, S. 42-43
—
Zuschläge, Pauschalen und Co. Neue Notfallvergütung im EBM ab April 2017, KU Gesundheitsmagazin 4/2017, S. 67
—
Institutsambulanzen – Aktuelle Rechtsprechung zu Institutsermächtigungen, KU Gesundheitsmagazin 11/2017, S. 76
—
Keine Abweichung vom EBM, KU Gesundheitsmagazin 12/2017, S. 72
—
Das neue Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V – Zehn Probleme, KU Gesundheitsmagazin 4/2018, S. 71-73
—
Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen, KU Gesundheitsmagazin 10/2018, S. 73
—
Entlassmanagement in der Rehabilitation – Was zu beachten ist, KU Gesundheitsmagazin 09/2019, S. 38-40
—
Wahlleistungsvereinbarung nur noch in Textform?, KU Gesundheitsmagazin 09/2020, S. 60
—
Teilzeitanstellung kein Hindernis für die Abrechnung von Wahlleistungen, ZMGR 01/2022, S. 35-37
—
Ambulant im Schockraum, KU Gesundheitsmagazin 02/2022, S. 47
AKTUELLE BEITRÄGE
SIE HABEN FRAGEN?
Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Rechtsgebieten: Medizinrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht.
Behandlung ausländischer Patienten mit Kostenübernahmeerklärung
Wahlleistungen: Vertretung im Notfall
Ambulante Behandlung im Schockraum
Wahlleistungsvereinbarungen nun in Textform?
Nachvergütungsanspruch für Notfallambulanzen